BR – Bundesrat setzt Lockerung der Mehrwertsteuerpflicht für Vereine in Kraft
Bern, 18.03.2022 – Der Bundesrat setzt die Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht auf 250 000 Franken für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen auf den 1. Januar 2023 in Kraft.