Ob Sie neu in die Schweiz zugezogen sind oder Eigenheim erworben haben und nun neue Formulare ausfüllen müssen, unsere Dienstleistungen im Bereich der persönlichen Steuererklärung sind vielfältig und reichen von der Beantwortung von Einzelfragen bis hin zur gesamten Deklaration der Steuererklärung.
Wenn Sie Fragen zum schweizerischen Steuerrecht haben, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
Wir erstellen für Sie die komplette Steuererklärung, welche Sie nur noch prüfen und bei Gutbefund unterzeichnen und an die Steuerverwaltung senden müssen. Eine Steuerberechnung und eine Kopie der Steuererklärung für Ihre Akten ist ebenfalls im Paket inbegriffen.
Bei der erstmaligen Erstellung der Steuererklärung rufen Sie uns einfach kurz an, damit wir die Einzelheiten besprechen und wir Ihnen ein Kostendach nennen können.
Die "First Class" Steuererklärung geht über die Erstellung der Steuererklärung hinaus und Sie werden von uns in folgenden Punkten weiter betreut:
- Wir erhalten und prüfen sämtliche Dokumente seitens der Steuerverwaltung und informieren Sie über deren Bedeutung und die weiteren Schritte. Zu diesem Zweck wird die Adresse bei der Steuerverwaltung an unser Büro umgestellt. So werden auch die Fristen eingehalten.
- Kontrolle der Steuerrechnungen
- Neben der Steuerberechnung für das aktuelle Jahre erstellen wir für Sie auch ein Steuerbudget, so dass Sie über sämtliche Jahre und Steuerkonten die Übersicht haben, auf welches Steuerkonto noch wieviel einzuzahlen ist.
Ein Unternehmen ist ständig mit den verschiedensten Steuerfragen konfrontiert.
Wir beraten und unterstützen Sie umfassend bei:
- allgemeine Abklärungen zum nationalen und internationalem Steuerrecht
- Umstrukturierungen
- Nachfolgeplanungen
- Sanierungen
- Due Diligence
- Steuerrulings
- Entsendungen von Mitarbeitern
- Rechtsmittelverfahren vor Steuerbehörden
Nicht nur die direkten Steuern werfen bei Unternehmen Fragen auf, sondern auch die richtige Abrechnung und Deklaration der Mehrwertsteuer. Falsch abgerechnet birgt die Mehrwertsteuer ein Steuerrisiko von bis zu 8% des Umsatzes. Je nach Konstellation und Fall ist die Gewinnsteuer im Vergleich zur Mehrwertsteuer ein kleines Riskio!
Sprechen Sie uns bei Mehrwertsteuerfragen einfach an. Eine kurze Rücksprache kann hohe Nachrechnungen seitens der ESTV auf dem Umsatz vermeiden.
Wenn die Steuerverwaltung von der eingereichten Steuererklärung abweicht und Sie damit nicht einverstanden sind, erstellen wir die Einsprache und begleiten Sie durch den Einspracheprozess.
Gerne unterstützen und begleiten wir Sie ebenfalls in anderen Steuerverfahren wie Nach- und Strafsteuerverfahren, Einschätzungen usw.