Professionelle Lohnabrechnungen sind eine Visitenkarte eines Unternehmens gegenüber den Angestellten.
Wir erstellen für Sie auf einer Swissdec geprüften Software die Lohnabrechnungen für Ihrer Mitarbeiter/-innen. Dabei werden automatisch die Sozialversicherungsabzüge und allfällige Quellensteuern berücksichtigt.
Ende Jahr erstellen wir steuerkonforme Lohnausweise und die notwendigen Meldungen für die Sozial- und Versicherungsbehörden.
Die Saläradministration geht weiter als die blosse Erstellung von Lohnabrechnungen.
Wir können Ihr Unternehmen u.a. von folgenden Aufgaben entlasten:
- An- und Abmeldungen von neuen Mitarbeitern/-innen
- Unfall- und Krankenheitsmeldungen
- Verwaltung der Ferien- und Überstunden (kann auch direkt auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden)
- Unterstützung beim Beantragen von Arbeitsbewilligung, Anmeldungen von Kinderzulagen u.v.m.
Arbeitsverhältnisse werfen immer wieder Rechtsfragen auf wie was sind die minimale Arbeits- und Lohnbedingungen, was sind die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder der Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE), Kündigungsschutz usw.
Wir stehen Ihnen als erste Anlaufstelle für juristischen Fragen gerne zur Verfügung. Sollte es zu einem Gerichtsfall kommen, können wir Ihnen erfahrene Anwälte empfehlen.
Um sicherzustellen, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Arbeits- und Lohnbestimmungen einhalten und richtig abrechnen, werden im Bereich AHV, SUVA und GAV (Tarifvertrag) Arbeitgeberkontrollen durchgeführt.
Vor der Fällung eines Entscheides steht dem Arbeitgeber das rechtliche Gehör zu. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen seitens der Kontrollorganen und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.
- Keine eigenes Personal für die Salärverwaltung
- Personalschulungen bezüglich Wissen für die Erstellung der Salärbuchhaltung entfällt.
- Keine eigene Lohnbuchhaltungssoftware nötig.
- Die Dokumentation bei einer allfälligen Arbeitgeberkontrolle ist durch Ley & Partner sichergestellt