Willkommen bei

Ley & Partner

Ihr Partner für Steuern, Treuhand und Löhne

Wir sind ein Steuerberatungs- und Treuhandunternehmen mit Sitz in Basel-Stadt.

Unsere Dienstleistungen reichen von einfachen Administrationsarbeiten über Finanzbuchhaltungen, Löhne bis hin zu anspruchsvollen Gutachten und Einsprachen vor Bundesgericht im Bereich des Steuerrechts.

Aufgrund unseres Sitzes im wirtschaftsstarken Dreiländereck (Deutschland, Frankreich und Schweiz) zählen auch zahlreiche ausländische Kunden auf unsere Unterstützung bezüglich Fragen zum Wirtschaftsstandort Basel und Schweiz.

Wir sind gut vernetzt und sprechen Deutsch, Englisch und Spanisch.

Treuhand

Wir erbringen sämtliche klassischen Dienstleistungen im Bereich des Treuhandwesens.
Sie übergeben uns die Buchungsbelege und wir verbuchen diese in unserer Finanzbuchhaltung und erstellen für Sie die Mehrwertsteuerabrechnung, den Jahresabschluss und die Steuererklärung. Wir bieten auch erweiterte Dienstleistungen wie u.a. das Kreditoren- und Debitorenmanagement.

Buchhaltung

Die Finanzbuchhaltung beginnt mit der Sortierung und Aufbereitung der Unterlagen. Je geordneter Sie uns die Belege übergeben, desto schneller und kostengünstiger können wir die Finanzbuchhaltung erstellen.

MWST-Abrechnung

Mit der Verbuchung der an uns übergebenen Unterlagen setzen wir zu jeder Buchung einen entsprechenden Steuerschlüssel und können so am Schluss die Mehrwertsteuerabrechnung erstellen. Die Umsatzsteuer wird mit dem Vorsteuerguthaben verrechnet und Sie erhalten von uns eine unterzeichnungsbereite MWSt-Abrechnung.

Jahresabschluss

Anhand der Finanzbuchhaltung erstellen wir die Unterlagen für den Jahresabschluss.
Wir verstehen unsere Arbeit nicht nur im Buchen der an uns übergebenen Unterlagen, sondern besprechen mit Ihnen auch die Zahlen und die Aussage des Abschlusses. Hier beginnt für uns die spannende Arbeit!

Steuererklärung

Am Schluss jeder Buchhaltung und Jahresrechnung steht die Erstellung der Steuererklärung. Sie erhalten von uns die vorgefertigte Steuererklärung unterzeichnungsbereit inklusive der Berechnung der mutmasslichen Steuerschuld.

Steuerberatung

Unsere Dienstleistungen im Bereich des schweizerischen Steuerrechts sind vielfälltig und reichen von der Beantwortung von Einzelfragen bis hin zur gesamten Deklaration der Steuererklärung inklusive der Administration mit der Steuerverwaltung.

Gerne erstellen wir für Sie auch Einsprachen und führen Verhandlungen mit der Steuerverwaltung.

Persönliche Beratung

Ob Sie neu in die Schweiz zugezogen sind oder Eigenheim erworben haben und nun neue Formulare ausfüllen müssen, unsere Dienstleistungen im Bereich der persönlichen Steuererklärung sind vielfältig und reichen von der Beantwortung von Einzelfragen bis hin zur gesamten Deklaration der Steuererklärung.

Wenn Sie Fragen zum schweizerischen Steuerrecht haben, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Steuererklärung für Privatpersonen

Wir erstellen für Sie die komplette Steuererklärung, welche Sie nur noch prüfen und bei Gutbefund unterzeichnen und an die Steuerverwaltung senden müssen. Eine Steuerberechnung und eine Kopie der Steuererklärung für Ihre Akten ist ebenfalls im Paket inbegriffen.

Bei der erstmaligen Erstellung der Steuererklärung rufen Sie uns einfach kurz an, damit wir die Einzelheiten besprechen und wir Ihnen ein Kostendach nennen können.

Steuerberatung für Firmen

Ein Unternehmen ist ständig mit den verschiedensten Steuerfragen konfrontiert.

Wir beraten und unterstützen Sie umfassend bei allgemeinen Abklärungen zum nationalen und internationalem Steuerrecht, zu Umstrukturierungen, Nachfolgeplanungen, Sanierungen, Entsendungen von Mitarbeitern und bei Rechtsmittelverfahren vor Steuerbehörden.

Beratung in Mehrwertsteuer

Nicht nur die direkten Steuern werfen bei Unternehmen Fragen auf, sondern auch die richtige Abrechnung und Deklaration der Mehrwertsteuer. Falsch abgerechnet birgt die Mehrwertsteuer ein Steuerrisiko, welches auf der Grundlage des Umsatzes berechnet wird! Je nach Konstellation und Fall ist daher die Gewinnsteuer -im Vergleich zur Mehrwertsteuer- ein kleines Risiko!

Sprechen Sie uns bei Mehrwertsteuerfragen einfach an. Eine kurze Rücksprache kann hohe Nachrechnungen seitens der ESTV auf dem Umsatz vermeiden.

Löhne und Lohnadministration

Unsere Dienstleistungen im Bereich des schweizerischen Steuerrechts sind vielfältig und reichen von der Beantwortung von Einzelfragen bis hin zur gesamten Deklaration der Steuererklärung inklusive der Administration mit der Steuerverwaltung.

Gerne erstellen wir für Sie auch Einsprachen und führen Verhandlungen mit der Steuerverwaltung.

Lohnabrechnungen

Professionelle Lohnabrechnungen sind eine Visitenkarte eines Unternehmens gegenüber den Angestellten.

Wir erstellen für Sie auf einer Swissdec geprüften Software die Lohnabrechnungen für Ihrer Mitarbeiter/-innen. Dabei werden automatisch die Sozialversicherungsabzüge und allfällige Quellensteuern berücksichtigt.

Ende Jahr erstellen wir steuerkonforme Lohnausweise und die notwendigen Meldungen für die Sozial- und Versicherungsbehörden.

Im digitalen Zeitalter können wir Ihnen die Lohnabrechnungen und Lohnausweise Ihren Mitarbeitern:innen auch über ein online-Portal zur Verfügung stellen. Ein Postversand erübrigt sich dann.

Saläradministration

Die Saläradministration geht weiter als die blosse Erstellung von Lohnabrechnungen.

Wir können Ihr Unternehmen u.a. von folgenden Aufgaben entlasten:
– An- und Abmeldungen von neuen Mitarbeitern:-innen
– Unfall- und Krankheitsmeldungen
– Verwaltung der Ferien- und Überstunden (kann auch direkt auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden)
– Unterstützung beim Beantragen von Arbeitsbewilligung, Anmeldungen von Kinderzulagen u.v.m.

Gesetzliche Vorgaben

Arbeitsverhältnisse werfen immer wieder Rechtsfragen auf. Wie und was sind die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen, was sind die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) oder der Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE), Kündigungsschutz usw.

Wir stehen Ihnen als erste Anlaufstelle für juristischen Fragen gerne zur Verfügung. Sollte es zu einem Gerichtsfall kommen, können wir Ihnen erfahrene Anwälte empfehlen.

Arbeitgeberkontrollen

Um sicherzustellen, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Arbeits- und Lohnbestimmungen einhalten und richtig abrechnen, werden im Bereich AHV, SUVA und GAV (Tarifvertrag) Arbeitgeberkontrollen durchgeführt.

Vor der Fällung eines Entscheides steht dem Arbeitgeber das rechtliche Gehör zu. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen seitens der Kontrollorganen und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.

Ihre Vorteile einer externen Saläradministration

– Keine eigenes Personal für die Salärverwaltung
– Personalschulungen bezüglich Wissen für die Erstellung der Salärbuchhaltung entfällt.
– Keine eigene Lohnbuchhaltungssoftware nötig.
– Die Dokumentation bei einer allfälligen Arbeitgeberkontrolle ist durch Ley & Partner sichergestellt

MWSt-Fiskalvertretung

Ein ausländisches Unternehmen muss sich, solange es in der Schweiz steuerpflichtig ist, durch einen in der Schweiz niedergelassenen Stellvertreter vertreten lassen, der für alles, was die Mehrwertsteuer betrifft, Domizil gewährt.

Wir als Ihre Fiskalvertretung sorgen für die formell und materiell richtige Befolgung der Vorschriften zur Mehrwertsteuer, wie das Erstellen der periodischen Abrechnungen und die Rückforderung von Vor- und Einfuhrsteuern. Gerne Erstellen wir für Sie auch den Antrag für die Rückforderung von bezahlten Mehrwertsteuern in der Schweiz (sog. TAX REFUND – nur für Firmen).

Werkleistungen in der Schweiz

Werklieferungen (Lieferung inkl. Montage, sowie Serviceleistungen) gelten als eine steuerbare Lieferung im Zusammenhang mit Grundstücken, Immobilien oder an sich in der Schweiz befindenden Gegenständen und gelten an dem Ort erbracht, an dem das Grundstück, Gebäude oder der Gegenstand gelegen ist. Die Gesellschaft erbringt in diesen Fällen steuerbare Leistungen in der Schweiz.

Versandhandel in die Schweiz

Grundsätzlich liegt der Ort einer Lieferung dort, wo die Versendung derer beginnt. Liefert somit ein Unternehmen Ware direkt an einen Endabnehmer in der Schweiz, ohne diese zu installieren, führt das Unternehmen aus Sicht der schweizerischen MWST eine Lieferung im Ausland aus und wird in der Schweiz nicht steuerpflichtig. Importeur und Schuldner der Einfuhrsteuer ist in diesem Fall der Empfänger in der Schweiz.

Mit einer sog. «Unterstellungserklärung Ausland» wird der Ort der Lieferung, welcher wie oben beschrieben im Ausland liegt, in die Schweiz verlegt und die Lieferungen gelten als in der Schweiz ausgeführt. Die Einfuhr wird im eigenen Namen deklariert. D.h. der Versender tritt anstelle des Empfängers in der Schweiz als Importeur auf und wird Schuldner der Zollabgaben und der Einfuhrsteuern. Die Lieferungen an schweizerische Kunden sind mit den in der Schweiz geltenden Steuersätzen abzurechnen und die MWST ist an die ESTV abzuliefern. Dem Unternehmen steht im Gegenzug der Vorsteuerabzug zu, wodurch u.a. die bezahlte Einfuhrsteuer zurückgefordert werden kann.

Rückvergütung

Leistungsempfänger mit Wohn-, Geschäftssitz oder Betriebsstätte im Ausland, die in der Schweiz Auslagen für unternehmerische Tätigkeiten haben, können sich die bezahlte Mehrwertsteuer auf diesen Leistungen vergüten lassen.

Der Antrag für die Rückerstattung kann von uns vorbereitet werden und wir übernehmen auch die gesetzlich vorgeschriebene Steuerstellvertretung. Sprechen Sie uns einfach an.

Was ist eine Mehrwertsteuer Fiskalvertretung

Während der Zeit, in der ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz tätig und steuerpflichtig ist, hat es sich durch einen in der Schweiz niedergelassenen Stellvertreter vertreten zu lassen. Als Steuervertreter wird eine natürliche oder juristische Person mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz anerkannt.

Der Steuerstellvertreter sorgt für die formell und materiell richtige Befolgung der Vorschriften zur Mehrwertsteuer und erstellt die periodischen Abrechnungen.

Der Steuerstellvertreter trägt jedoch keine Haftung für allfällige Steuerschulden und für die übrigen geldwerten Ansprüche der Verwaltung. Die Bezahlung der Steuerschuld obliegt dem Steuerpflichtigen.

Weshalb Ley & Partner als Fiskalvertreter?

Wir erstellen die MWSt-Abrechnung nicht in einem Excel-File, sondern wir erfassen die Buchungsunterlagen in unserer Buchhaltungssoftware. Dies hat folgende Vorteile für Sie:

– Sie haben eine komplette Nebenbuchhaltung inkl. Kontenblätter zur Verfügung

– Die Buchhaltung entspricht zu 100% den schweizerischen Gesetzen und Normen

– Bei einer Anfrage durch die Steuerverwaltung steht ein MWSt-Journal, ein Buchungsjournal, eine Erfolgsrechnung und Kontoauszüge auf Knopfdruck zur Verfügung

-> Ihre Firma hinterlässt einen professionellen Eindruck bei der Steuerverwaltung!

Offerte

Wünschen Sie eine Offerte oder haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen?

Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf:

    Ley & Partner GmbH

    Telefon:
    +41 (0)61 511 52 52

    Adresse:
    Theaterstrasse 4
    CH-4051 Basel